FOTO
Diplom-Wirtschaftsingenieur
Steuerberater
Rechtsbeistand (RAK)
vereidigter Buchprüfer
Rolf Schwörer
Home

Beratungsleistungen

News

Philosophie

Erfahrung

Geschäftsbedingungen

Kontakt

Anfahrt

Impressum


Geschäftsbedingungen:
Die Vergütung bzw. entgeltliche Honorierung von Steuerberatern und Rechtsbeiständen, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, erfolgt durch vom Gesetzgeber erlassene Gesetze und Verordnungen. Diese sind für alle Steuerberater und Mitglieder der Rechtsanwaltskammern identisch. Anzuwenden sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Steuerberatervergütungsverordnung. Teilweise werden entsprechende Vergütungsvereinbarungen getroffen. 

Maßgebend für die Höhe der Vergütung sind
- die rechtliche steuerliche und wirtschaftliche Komplexität,
- der zeitliche Aufwand,
- der Streitwert, bzw. das finanzielle Interesse.

Viele Mandanten  fragen sich angesichts einer zu erwartenden Rechnung:
Wann gehe ich zu meinem Steuerberater oder Rechtsberater? Früh oder spät ?
Möglichst früh. Je später Sie zum Steuer- oder Rechtsberater gehen, desto schwieriger, aufwändiger und teurer wird es Fälle zu akzeptablen Lösungen zu führen. Der frühe Besuch Ihres Beraters erspart Ihnen in der Regel langfristig Kosten. Ebenso wird in einem frühen Stadium vermieden, dass eine Angelegenheit in einen Prozess mündet.